Energie: Den alten Ölheizkessel optimieren
Einleitung
Oktober 2024 Viele Eigenheimbesitzende sind unsicher: Sollen sie kurzfristig die hohen Kosten auf sich nehmen und die alten Ölkessel gegen eine moderne Pelletanlage, eine Wärmepumpe oder eine Solarthermieanlage tauschen? Oder sollen sie den bestehenden Wärmeerzeuger behutsam sanieren, sodass er noch viele Jahre weiterheizen kann?
Die Gesetzeslage nach oben
Ein generelles Verbot von Ölheizungen gibt es nicht. Bestehende Anlagen können weiterhin bis zu 30 Jahre betrieben werden. Danach sind Hausbesitzende verpflichtet, die Anlagen zu ersetzen. Konkreter Handlungsbedarf besteht also nur für Betreiber veralteter Heizsysteme; vor allem, wenn diese älter als 30 Jahre sind. Denn hier greift die Austauschpflicht nach Paragraf 72 des GEG. Darin heißt es, dass alle Ölheizungen, die vor dem 01.01.1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, auszutauschen sind. Gleiches gilt für Anlagen, die danach installiert wurden und bereits 30 Jahre alt sind.
Allerdings sind Anlagen mit weniger als vier und mehr als 400 kW von der Austauschpflicht befreit. Ebenso Anlagen auf Basis von Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik sowie Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung, wenn keine fossilen Brennstoffe zum Einsatz kommen.
Das Gebäudeenergiegesetz lässt jedoch auch Ausnahmen zu. So sind Besitzende von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die diese bereits am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümer bewohnt haben, von der Pflicht befreit. Zum Tragen kommt die Pflicht dann erst bei einem Eigentumswechsel. Ab diesem Zeitpunkt haben Erben, Beschenkte und Käufer zwei Jahre Zeit, die Pflicht zu erfüllen.
Wenn Sie sich allein nicht sicher sind, wie es um Ihre Anlage steht, gibt es drei Berufsgruppen ganz in Ihrer Nähe, die Ihnen bei der Beurteilung helfen: Ihr Heizungsfachbetrieb, Ihr Schornsteinfeger und Ihre Energieberater.
Das können Sie tun nach oben
Wollen Sie Ihre bestehende Anlage weiter nutzen, gilt es sorgfältig zu prüfen, wie Sie mit gezielten Maßnahmen selbst für einen energieeffizienteren und sparsameren Weiterbetrieb sorgen können. So teilt der Zentralverband für Sanitär, Heizung und Klima (ZVSHK) mit, dass Eigenheimer und Eigenheimerinnen jährlich bis zu 15 Prozent ihrer Heizkosten einsparen, wenn sie ihre Heizungsanlage professionell optimieren lassen.
Hierfür führt die Fachkraft aus dem SHK-Fachbetrieb vor Ort zum Beispiel einen hydraulischen Abgleich durch. Dass dieser notwendig ist, zeigt sich etwa durch eine ungleiche Temperaturverteilung im Haus: Während der eine Heizkörper sehr heiß ist, werden andere höchstens lauwarm. Das führt zu unnötigem Mehrverbrauch und höheren Heizkosten. Auch Strömungsgeräusche sind ein Indiz dafür, dass eine Heizungsoptimierung Sinn macht.
Und dank einer Förderrichtlinie der Bundesregierung wird der hydraulische Abgleich seit August 2016 staatlich gefördert. Eigenheimbesitzer können sich online registrieren und danach einen Förderantrag stellen, um nach dem Optimieren ihrer Heizung rund 30 Prozent der regulären Kosten vom Staat zurückerstattet zu bekommen. Mehr Infos gibt es online auf www.wasserwaermeluft.de .
Alte Heizungspumpen verursachen extreme Stromkosten nach oben
Alte Heizungspumpen verbrauchen 600 kWh an Strom im Jahr! Das macht in Summe sage und schreibe rund 240 Euro! Zum Vergleich: Eine moderne Heizungspumpe verbraucht nur Strom für 16 Euro. Kaum vorstellbar, dass nach wie vor 27,4 Millionen dieser alten Schätzchen in Deutschlands zentralbeheizten Gebäuden vor sich hin pumpen. „Das macht zum Beispiel bei 1.500 Wohngebäuden fast 1.300 mal 224 Euro nutzlos bezahlten Strom“, weiß das Heizungshandwerk. Es empfiehlt dem Hauseigentümer und der Hauseigentümerin die Heizungspumpen auf ihr Alter und die Verbrauchsdaten zu überprüfen oder vom Fachhandwerkerbetrieb überprüfen zu lassen.
In 83 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland gibt es mindestens eine solche „Altpumpe“, die noch ungeregelt oder mit manuell einzustellenden Drehzahlstufen ausgestattet ist. Davon seien fast zwei Drittel außerhalb des Heizkessels im Heizungsrohrnetz angebracht, erläutert ein Fachhandwerker. Und diese würden oft nicht bei Kesselerneuerungen in die Modernisierungsmaßnahmen einbezogen.
Die zur Wartung Ihres Heizsystems beauftragten Fachleute, oder der Schornsteinfegerbetrieb, der regelmäßig die Heizungsanlagen kontrolliert, können Sie bitten, gezielt nach den Pumpen zu schauen und Sie zu beraten. Auch Fachleute der Energieberatung können informieren, ob der Austausch einer Heizungspumpe gegen eine sogenannte Hocheffizienz-Pumpe Sinn machen könnte. Auch hier stehen verschiedene Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung:
Das können Sie selbst machen nach oben
Ohne Fachleute geht es nicht, aber einige einfache Handgriffe und Einstellungen an der Heizung können und sollten Sie selbst erledigen. Hierzu gibt Jörg Bonkowski, Bosch Thermotechnik Buderus Deutschland, wertvolle Tipps:
Jährliche Wartung
„Die jährliche Wartung der Heizung gehört in die Hände von Fachleuten: Eigene Reparaturversuche können die Heizung nicht nur beschädigen, sondern auch gefährlich werden. Allerdings sollte auch Hausbesitzer oder Hausbesitzerin zumindest etwas Zeit investieren, damit das System ganzjährig effizient arbeitet und die Energiekosten im Rahmen bleiben.“
Heizzeiten und Raumtemperatur einstellen
Arbeitet die Heizung rund um die Uhr, macht sich das durch zu hohe Energiekosten bemerkbar. Deshalb lohnt es sich, gelegentlich zu prüfen, ob die Heizzeiten noch mit den Nutzungszeiten übereinstimmen. Ist das Heizsystem ans Internet angebunden, lässt es sich per App oder webbasierter Portal-Anwendung nachjustieren, andernfalls direkt am Heizgerät. Moderne Heizkessel gehen automatisch auf Sommerbetrieb, wenn eine voreingestellte Außentemperatur überschritten wird. Die Heizkörper bleiben dann kalt und die Heizung springt nur noch für die Erwärmung des Trinkwassers an, so dass niemand kalt duschen muss.
„Insbesondere in schlechter gedämmten Häusern ist es sinnvoll, die Nachtabsenkung zu aktivieren, um Brennstoff zu sparen“, empfiehlt Jörg Bonkowski. „Unter 16 °C sollte die Temperatur nachts im Haus aber nicht fallen, sonst erhöht sich das Schimmelrisiko. Außerdem benötigt der Heizkessel dann morgens zu viel Energie und Zeit, um die Räume wieder auf eine angenehme Temperatur zu bringen.“ Bei modernen Heizkesseln lassen sich die Heizzeiten exakt an die Nutzungszeiten anpassen. Auch können mit Raum-Bedieneinheiten die Temperaturen überwacht werden, so dass eine Minimaltemperatur nicht unterschritten wird.
Entlüften vor der Heizperiode
Ist zu viel Luft im Heizsystem, kann das warme Wasser nicht mehr ungestört zirkulieren. Oft gluckert es dann und der Heizkörper wird nur in Teilbereichen warm. Hier hilft es, zu entlüften: Dazu mit einem Entlüftungsschlüssel (im Baumarkt erhältlich) das Entlüftungsventil am Heizkörper aufdrehen und Luft ablassen, bis Wasser austritt. Dabei immer auf die richtige Reihenfolge achten und von unten nach oben arbeiten, weil Luft in geschlossenen Heizsystemen nach oben steigt. Also in den untersten Stockwerken des Gebäudes beginnen. Beim Entlüften am besten ein kleines Gefäß und einen Lappen parat haben, denn heißes Wasser könnte aus dem Ventil spritzen.
Heizkörper reinigen
Vernachlässigen Sie die Heizkörper nicht. „Heizkörper von außen zu säubern, ist nur die halbe Miete“, so Bonkowski, „denn zwischen den Lamellen sammelt sich im Laufe der Zeit Staub, der beim Heizen aufgewirbelt wird und die Luft verschlechtert. Auch die Heizleistung kann sich durch eine Staubschicht verschlechtern.“ Er empfiehlt, einmal jährlich die Heizkörper auch innen zu säubern. Je nach Heizkörpertyp bieten sich der Staubsauger mit flachem Aufsatz oder eine spezielle Heizkörperbürste an. Der Heizkörper muss bei der Reinigung kalt sein, bei Kompaktheizkörpern sollten Sie zuvor das aufliegende Gitter entfernen. Auch der Fön kann ein nützliches Utensil sein: Damit lässt sich der Schmutz von oben nach unten herausblasen. Wer zuvor ein feuchtes Tuch unter den Heizkörper legt, fängt den Staub damit einfach auf.
Festsitzenden Ventilstift lösen
Bleibt ein Heizkörper kalt, kann das an einem festsitzenden Ventilstift liegen. Dieser befindet sich im Heizkörperthermostat und öffnet oder schließt das Ventil. So steuert er, wieviel Heizungswasser durchfließen kann. Manchmal kommt es vor, dass der Ventilstift nach dem Sommer festsitzt, weil er monatelang nicht bewegt wurde. Wer prüfen will, ob der Stift klemmt, sollte zuerst das Thermostat mehrfach komplett auf- und wieder zudrehen. Wenn das nicht hilft, ist der Thermostatkopf zu entfernen, danach ist der Ventilstift in der Mitte sichtbar. Lässt er sich leicht reindrücken und springt von selbst zurück, ist alles in Ordnung, andernfalls ist er verklemmt. Dann können ein, zwei Tropfen Öl helfen. Bringt dies keinen Erfolg, sollten Sie Ihren Heizungsfachbetrieb um Rat fragen. Jörg Bonkowski dazu: „Festsitzenden Ventilstiften lässt sich übrigens ganz einfach vorbeugen, indem man im Sommer die Thermostate gelegentlich ganz auf- und wieder zudreht.“
Einmal jährlich überprüfen nach oben
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben in einem Erfahrungsaustausch zum novellierten GEG darauf hingewiesen, dass Wohnungs- und Gebäudeeigentümer, die ihre mit fossilen Energieträgern wie Öl und Gas betriebene Heizungsanlage erneuern lassen und diesen Energieträger beibehalten wollen, eine „Pflichtberatung“ nach § 71 Abs. 11 GEG in Anspruch nehmen müssen.
Die Beratung darf nur von fachkundigen Personen, z. B. aus dem SHK-Handwerk oder dem Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk vorgenommen werden.
Auch sonst gilt: Idealerweise im Sommer, in jedem Fall jedoch vor der nächsten Heizperiode sollte das Heizsystem überprüft werden. Die jährliche Inspektion beugt Problemen vor, verlängert die Lebensdauer der Anlage und erhöht die Effizienz. Bei neuen Heizungen ist die regelmäßige Inspektion und bedarfsabhängige Wartung durch einen Fachbetrieb auch aus Garantiegründen wichtig. Je nach Heiztechnik kostet eine Wartung etwa zwischen 100 und 250 Euro.